Presseerklärung zur Beauftragung des Gutachtens und dessen Ergebnis über die Planungsmöglichkeiten der B 269, Ostring

Pressemitteilung

Saarlouis, 06. Juni 2024 – Als Stadtrat und Verkehrsplaner der Freien Wählergemeinschaft (FWG) Saarlouis äußere ich mein tiefes Bedauern über die Entscheidung der Koalition von CDU, Grünen und FDP, ein Gutachten zur rechtlichen Möglichkeit der Kreisstadt Saarlouis, die Planung des Neubaus der B 269, Ostring, zu verlangen, dessen Ergebnis nun vorliegt.

Diese unnötige Steuerverschwendung macht deutlich, dass Erfahrung und ein fortgeschrittenes Alter bei einem Bürgermeisterkandidaten für die Stadt gewinnbringender sind als sinnloser jugendlicher Tatendrang. Es zeigt, dass blinder Aktionismus und Wählertäuschung im Wahlkampf keinen Platz haben sollten.

Dieses Gutachten hat nicht nur unnötige Kosten in Höhe von möglicherweise mehreren Tausend Euro für die Steuerzahler verursacht, sondern verdeutlicht auch, dass grundlegende Bedenken meinerseits nicht gehört wurden und werden.

Wie ich bereits in der Stadtratssitzung ausgeführt habe, war diese Steuerverschwendung das Resultat von blindem Aktionismus und Wählertäuschung," so Locurcio. "Noch bedenklicher ist, dass diese Steuerverschwendung auch von Tim Flasche, dem Vizepräsidenten des Landgerichts und einem der höchsten juristischen Repräsentanten der saarländischen Rechtspflege, mitgetragen wurde. Herr Flasche hätte es als Jurist besser wissen müssen."

Denn das Gutachten kommt eindeutig zu dem Ergebnis, dass die Kreisstadt Saarlouis keinen rechtsdurchsetzbaren Anspruch darauf hat, den Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) oder das Ministerium für Umwelt-, Klima-, Mobilität-, Agrar- und Verbraucherschutz des Saarlandes zum unverzüglichen Beginn der Planungen der Maßnahme „Neubau der B 269, Ostring“ zu verpflichten.

Wesentliche Ergebnisse des Gutachtens im Überblick:

  1. Kein Anspruch auf Planfeststellungsverfahren: Weder die Kreisstadt Saarlouis noch ihre Bürger haben einen Anspruch, vom Träger der Straßenbaulast oder der Planfeststellungsbehörde die Einleitung und Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zu verlangen.
  2. Keine Befugnis zur Geltendmachung von Interessen der Bürger: Die Stadt hat keine Befugnis, lediglich die Interessen ihrer Bürger im Sinne des Neubaus der Bundesstraße geltend zu machen.
  3. Keine Beeinträchtigung der kommunalen Selbstverwaltung: Die mangelhafte Planung des Neubaus beeinträchtigt nicht das verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltungsrecht der Stadt Saarlouis.
  4. Keine rechtlichen Ansprüche aus der Einstufung im Bundesverkehrswegeplan: Die Ausweisung der Maßnahme als vordringlicher Bedarf im Bundesverkehrswegeplan 2030 schafft keinen eigenständigen rechtlichen Anspruch auf Durchführung eines Planverfahrens.
  5. Kein Anspruch auf aufsichtsrechtliches Einschreiten: Da kein Anspruch auf die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens besteht, gibt es auch keinen durchsetzbaren Anspruch auf aufsichtsrechtliches Einschreiten gegenüber dem Ministerium für Umwelt-, Klima-, Mobilität-, Agrar- und Verbraucherschutz.

In einem Schreiben an den Oberbürgermeister habe ich um kurzfristige Auskunft über die genauen Kosten des Gutachtens gebeten. Die Bevölkerung hat ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wie mit unseren Steuergeldern umgegangen wurde und wird, insbesondere im Zusammenhang mit einem populistischen Manöver der Koalition von CDU, Grünen und FDP.

Angesichts dieser klaren Rechtslage ist es bedauerlich, dass auf meine mündlichen Vorträge und fundierten Bedenken im Stadtrat nicht eingegangen wurde und stattdessen unnötige Kosten für ein Gutachten entstanden sinnd.

Diese vorliegende wiederholte Steuerverschwendung durch CDU, Grüne und SPD macht einmal mehr deutlich, dass die FWG im Saarlouiser Stadtrat dringend gebraucht wird.

Ich fordere, dass bei zukünftigen Entscheidungen sorgfältiger und kostenbewusster agiert wird und die Einschätzungen der Stadtratsmitglieder mehr Beachtung finden, um unnötige Ausgaben zulasten der Steuerzahler zu vermeiden.

Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Vertrauen und setze mich auch weiterhin für eine effiziente Nutzung öffentlicher Mittel und eine transparente Entscheidungsfindung ein.

 

Mit freundlichen Grüßen
     
 

Altomaro Locurcio
Stadtrat

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