Saarlouis, den 07. Juni 2024 – Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat unter dem Vorsitz des 73-jährigen Richters Prof. Dr. Rixecker die Verfassungsbeschwerde von Altomaro Locurcio abgewiesen. Herr Locurcio, 64 Jahre alt, hatte die Verfassungsbeschwerde eingereicht, um seinen Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl in Saarlouis anzufechten, da er diesen als verfassungswidrige Altersdiskriminierung ansieht. Nach Ansicht des Gemeindewahlausschusses ist Herr Locurcio mit seinen 64 Jahren zu alt, um das Amt des Oberbürgermeisters zu bekleiden.
"Das Ganze entwickelt sich zu einem politisch gesteuerten Treppenwitz, der das Vertrauen der Bevölkerung in die saarländische Justiz tief erschüttert", so Locurcio.
Locurcio betont, dass die ursprüngliche Verfassungsbeschwerde ordnungsgemäß via Fax und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht wurde. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes behauptete jedoch wider besseren Wissens, die Beschwerde sei per E-Mail eingereicht worden. Dieser vermeintliche Formfehler diente als Hauptgrund, die Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen, ohne sich inhaltlich mit den vorgebrachten Grundrechtsverletzungen auseinanderzusetzen.
"Spätestens jetzt muss jedem klar sein, dass der Ausschluss verfassungswidrig war. Die Gerichte allerdings scheinen dem Anschein nach, nach parteipolitischer Order die Sache wie einen Wanderpokal durchgereicht zu haben, ohne sich mit dem Unrecht befassen zu müssen.
Es scheint so zu sein, dass es egal ist, wer in Saarlouis Oberbürgermeister wird, solange er entweder der CDU oder der SPD angehört", so Locurcio.
"In einem demokratischen Rechtsstaat müssen Gerichte unparteiisch und unabhängig sein", sagt Locurcio.
"Die Art und Weise, wie mein Fall bisher behandelt wurde, lässt viele Fragen offen, insbesondere im Hinblick auf die mögliche parteipolitische Beeinflussung."
Locurcio hebt hervor, dass der Verfassungsgerichtshof sich nicht inhaltlich mit den wesentlichen rechtlichen Fragestellungen auseinandergesetzt hat, die für den Fall relevant sind. Dazu gehören die Prüfkompetenz des Gemeindewahlausschusses und die Anwendung von Altersgrenzen bei Wahlen, die ohne sachliche Begründung vorgenommen worden sein sollen.
"Faire Wahlen sind das Lebenselixier unserer Demokratie. Jede vermeintliche Verletzung dieser Grundsätze sollte gründlich geprüft und transparent gemacht werden", sagt Locurcio.
Herr Locurcio fordert eine umfassende und unparteiische Überprüfung seines Falles sowie die Beiordnung eines Notanwalts zur Fortführung des Verfahrens. Angesichts der Dringlichkeit und Bedeutung des Falles ersucht er um eine zügige Entscheidung.
Diese jüngsten Entwicklungen werfen ein besorgniserregendes Licht auf die Integrität des rechtlichen Prozesses im Saarland und verstärken die Notwendigkeit, die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Gerichte sicherzustellen.
Angesichts der aktuellen Situation und der fehlenden Bereitschaft zur gründlichen, inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Fall erwägt Herr Locurcio nun den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
"Es kann nicht sein, dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unter solchen Umständen leiden", sagt Locurcio. "Ich möchte, dass diese Angelegenheit auf höchster europäischer Ebene geprüft wird, um Gerechtigkeit und Fairness sicherzustellen."
Mit freundlichen Grüßen
Altomaro Locurcio
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