Altomaro Locurcio beantragt beim Verfassungsgerichtshof des Saarlandes die Verschiebung der Oberbürgermeisterwahl in Saarlouis

Pressemitteilung

Saarlouis, 10. Mai 2024 – Altomaro Locurcio, Kandidat der Freien Wählergemeinschaft Saarlouis (FWG), hat eine Verfassungsbeschwerde und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verfassungsgerichtshof des Saarlandes eingereicht. Grund ist der Ausschluss seiner Kandidatur für die Wahl zum Oberbürgermeister der Kreisstadt Saarlouis am 09. Juni 2024.

Locurcio, der am 16. September 1959 geboren wurde und somit zum Zeitpunkt des Amtsantritts 64 Jahre alt wäre, wurde von der Gemeindewahlleitung aufgrund einer vermeintlichen Überschreitung der Altersgrenze von 65 Jahren ausgeschlossen. Der Gemeindewahlausschuss und der Wahlbeschwerdeausschuss des Landkreises Saarlouis hatten zuvor den Wahlvorschlag der FWG zurückgewiesen.

Locurcios Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes. Er fordert die Verschiebung der Wahl sowie eine vorläufige Zulassung seiner Kandidatur bis zur endgültigen Klärung des Falls. Darüber hinaus beantragt er die Feststellung einer grundrechtswidrigen Diskriminierung und die Überprüfung der Altersgrenzen im Kommunalwahl- und Beamtenrecht (KSVG und SBG).

„Die Entscheidung des Gemeindewahlausschusses basiert auf einer willkürlichen und rechtswidrigen Interpretation der Altersgrenze“, erklärte Locurcio. „Zum Zeitpunkt des Amtsantritts bin ich erst 64 Jahre alt und erfülle somit alle gesetzlichen Anforderungen, um als Oberbürgermeister zu kandidieren.“

Locurcio führt an, dass kein sachlicher Grund für die Ablehnung seiner Kandidatur vorliegt und dass die Altersgrenzen im KSVG und SBG verfassungswidrig sind, da sie die Amtszeiten von Bürgermeistern unverhältnismäßig verkürzen könnten.

Die Verfassungsbeschwerde umfasst auch Fragen zur Prüfkompetenz der Gemeindewahlbehörden, zur Zulässigkeit der Altersgrenzen sowie zu den Bedingungen des Anwaltszwangs in verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

Locurcio betonte die Dringlichkeit der einstweiligen Anordnung, da die Durchführung der Wahl am 09. Juni 2024 ohne seine Beteiligung sein Recht auf Teilnahme an einer fairen Wahl und das Recht der Wählerinnen und Wähler auf eine vollständige Auswahl an Kandidaten beeinträchtigen würde.


 

Mit freundlichen Grüßen
 

     
Altomaro Locurcio
Stadtrat

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